Sachverständiger für Treppenbau – Gutachten & Mängelbewertung
Treppen müssen stabil, sicher und präzise gefertigt sein.
Ich bewerte Holztreppen objektiv und gerichtlich verwertbar, prüfe Maßhaltigkeit, Konstruktion, Sicherheit und Oberflächen.
Typische Mängel im Treppenbau
- Knarrende oder schwingende Treppen
- Maßabweichungen
- Unzureichende Befestigung
- Oberflächenmängel
- Sicherheitsmängel (Geländer, Stufen)
Meine Leistungen
- Mängelgutachten Holztreppen
- Beweissicherung bei Streitfällen
- Gerichtsgutachten & Privatgutachten
- Verkehrssicherheitsprüfung
Treppenarten
- Wangentreppen
- Faltwerktreppen
- Bolzentreppen
- Innenbereichstreppen
FAQ Treppenbau
- Welche Treppenarten werden begutachtet?
- Welche Mängel treten häufig auf?
- Ist die Beweissicherung möglich?
- Können private Bauherren Gutachten beauftragen?
- Wie detailliert ist das Gutachten?
Jetzt Treppenbau-Gutachten anfordern – Steffen Tremel
Neutral, fachlich fundiert, gerichtlich verwertbar.
Qualität nach allen Regeln des handwerklichen Holztreppenbaus
Mindestmaße der Treppenteile
Fertigmaße laut „Regelwerk Handwerkliche Holztreppen“
Gestemmte Treppe mit Setzstufen
Dicke der Wangen: 45mm
Dicke der Trittstufen: 43mm
Dicke der Setzstufen: 14mm
Höhe der Wangen: 275 mm
Besteck, oben und unten: 40 mm
Gestemmte Treppe ohne Setzstufen
Dicke der Wangen: 50mm
Dicke der Trittstufen: 50mm
Höhe der Wangen: 260 mm
Besteck, oben und unten: 40 mm
Aufgesattelte Treppe mit/ohne Setzstufen
Mindestdicke der Holme: 55 mm
Dicke der Trittstufen: 50 mm
Dicke der Setzstufen: 14 mm
Mindesthöhe der Holme: 160 mm
Rechtliche Bedeutung des Regelwerks
Das Regelwerk „Handwerkliche Holztreppen“ wurde in fachlicher Abstimmung mit dem SVA (A) Vorgefertigte Treppen (Deutsches Institut für Bautechnik – DIBt – Berlin) erarbeitet. Der Nachweis der Standsicherheit ist bei Einhaltung des Regelwerkes „Handwerkliche Holztreppen“ erbracht.
Zu beachten ist dabei der Geltungsbereich: Er betrifft nur handwerklich hergestellte Treppen aus Nadelholz, Laubholz und/oder Holzwerkstoffen mit gestemmten oder aufgesattelten Stufen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen.
Der Grundsatzausschuss (GA 1) für fachübergreifende Fragen der Brauchbarkeits- und Verwendbarkeitsnachweise und die Fachkommission Baunormung haben zum Regelwerk folgenden Beschluss gefasst:
Das Regelwerk „Handwerkliche Holztreppen“ kann als allgemein anerkannte Regel der Technik angesehen werden. Es wird weder in die Liste der Technischen Baubestimmungen noch in die Bauregelliste A Teil 1 aufgenommen. Handwerkliche Holztreppen innerhalb des Geltungsbereichs der Regel (s.o.) werden als Bauart nach allgemein anerkannter Regel der Technik bzw. als sonstige Bauprodukte gemäß MBO § 20 (1), letzter Absatz, angesehen.
Das heißt also, handwerkliche Holztreppen bedürfen auch bei geringfügigen Abweichungen von der Regel (dem Regelwerk) keines Nachweises durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall. Abweichungen von der Regel, z.B. andere Abmessungen, oder andere Verbindungsmittel anstatt der Spannschrauben, liegen im Verantwortungsbereich des Herstellers. Von ihm ist dann die Gleichwertigkeit, d.h. z.B. die Einhaltung der dreifachen Sicherheit gegen Bruch, durch Ersatzmaßnahmen, z.B. Standsicherheitsberechnungen oder Belastungsnachweise, sicherzustellen.
Nicht nach dem Regelwerk gebaute Treppen und ihre "Problemzonen"
Auf unserem Schaubild sehen Sie, welche „Problemzonen“ eine Treppe (hier: eine Wangentreppe ohne Setzstufen) aufweisen kann, die nicht nach dem Regelwerk gebaut wurde. Wenn Sie auf Langlebigkeit und Qualität Wert legen, sollten Sie auf folgende Punkte achten (Details zeigen die jeweils richtige Ausführung!):
„Problemzonen“ im Detail
Ausschnitt 1: Stufen und Wangen mindestens 50 Millimeter anstatt 40 bis 45 Millimeter.
Ausschnitt 2: Je Treppenlauf bei der Verbindung zwischen Wange und Stufe zwei bis drei Spannschrauben anstatt einfacher Holzschrauben.
Ausschnitt 3: Auflagerpunkte am An- und Austritt, bei gewendelten Treppen auch im Eckbereich der Wandwangen, müssen vorhanden sein und sind ausreichend zu bemessen.
Ausschnitt 4: Wangenquerschnitte bei gewendelten Treppen beim Anschluß an den Wendepfosten sind ausreichend zu dimensionieren.
Ausschnitt 5: Durchgängige Griffsicherheit statt Höhenversatz der Handläufe.
Häufig begegnet man der Auffassung, Treppen seien lediglich untergeordnete Bauteile. Das stimmt nicht, sondern das Gegenteil ist richtig: Oft sind Treppen die Bauteile, die am stärksten und häufigsten beansprucht werden. Beim Transport schwerer Gegenstände müssen sie große Verkehrslasten tragen. Die Belastung ist nicht gleichmäßig, sondern dynamisch.
Sicherheitsvorschriften für Treppen finden sich daher im Baurecht aller Bundesländer.
Von besonderer Bedeutung: Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit. In einer der Landesbauordnungen steht zum Beispiel, dass jede Anlage „im Ganzen und in ihren Teilen, sowie für sich alleine standsicher und dauerhaft“ sein muss.
Früher hat die Bauaufsicht bauliche Maßnahmen wesentlich häufiger präventiv geprüft. Mit den neuen Landesbauordnungen zieht sie sich immer mehr zurück und überträgt den am Bau Beteiligten, nämlich den Architekten, dem Bauunternehmer und dem Bauherren, mehr Verantwortung.
TREPPENSICHERHEIT
Was ist eine Treppe?
Was eine Treppe ist definiert die DIN 18065 in Tabelle 1
„Hauptmaße in und an Gebäuden und Wohngebäuden“
- Steigeisen
2. Leitern
3. Leitertreppen
4. Treppen
4.1. Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche)
Treppen nach Bild 1 und Bild 2, jeweils Zeile 2
4.2. Baurechtlich notwendige Treppen in
Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen
nach Bild 2, Zeile 1 und innerhalb von Wohnungen,
beide Gebäudearten – Bild 1 und Bild 2,
Zeile 1
4.3. Baurechtlich notwendige Treppen Gebäude
im Allgemeinen nach Bild 1, Zeile 1
5. Rampen
Handwerkliche Holztreppen
Wangentreppe beidseitig
gestemmt ohne Setzstufen
Wangentreppe beidseitig
gestemmt mit Setzstufen
beidseitig aufgesattelte
Treppe ohne Setzstufen
beidseitig aufgesattelte
Treppe mit Setzstufen
einseitig aufgesattelt und einseitig
gestemmt mit Setzstufen
einseitig aufgesattelt und einseitig
gestemmt ohne Setzstufen
Bildbeispiele für Wangentreppen
Wangentreppe beidseitig gestemmt ohne Setzstufen;
Wangentreppe beidseitig gestemmt mit Setzstufen;
Systemtreppen mit Trittstufen und tragendem Handlauf aus Holz.
Mittelholmtreppe
Faltwerktreppe
Tragbolzentreppe nach DIN 18069
Bildbeispiele für diverse Konstruktionsarten
Faltwerktreppe, Detailbild;
Tragbolzentreppe;
Spindeltreppen
Bildbeispiel Spindeltreppe und Kragarmtreppe
Spindeltreppe;
Kragarmtreppe;
