FAQ

Wann ist ein Gutachten nötig?

Bei Mängeln, Streitfällen oder Funktionsproblemen an Fenstern, Treppen oder Innenausbau. Aber auch bei Abweichungen das gewünschten und vereinbarten Bausoll´s oder Qualitätsunterschieden.

Wie finde ich den richtigen Sachverständigen

Recherchieren Sie nicht in Branchenbüchern oder im Internet. Erkundigen Sie sich bei Herstellern oder in der Branche bei der Handwerkskammer in Ihrem Wohnort und fragen Sie nach einem renommierten Sachverständige. Überprüfen Sie die Qualifikation und eventuelle Anerkennungen / Zertifizierungen des Sachverständigen. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung ist sehr sinnvoll.

Wer kann ein Gutachten beauftragen?

Gerichte, Anwälte, Versicherungen, Unternehmen oder private Bauherren.

Sind Ihre Gutachten gerichtlich verwertbar?

Ja, als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden meine Gutachten anerkannt und ich erstelle neutrale Gutachten unabhängig exakt und präzise.

Wie lange dauert ein Gutachten?

Abhängig vom Umfang – ein individuelles Angebot erfolgt vorab.

Welche Schäden werden dokumentiert?

Alle relevanten Schäden, Maßabweichungen, Feuchtigkeitsschäden und Mängel in Holzarbeiten.

Wie kann ich mir den Ablauf eines Gutachtens vorstellen?

Man unterscheidet Privatgutachten und gerichtliche Gutachten.
üblicher Ablauf ist:

bei Privatgutachten:

  1. Klärung der Problematik und Klarstellung der Aufgabe des Sachverständigen Tischlers
  2. Erstellung der zu beantwortenden Fragen
  3. Vereinbarung eines Ortstermines
  4. Durchführung eines Ortstermines
  5. Erstellung eines mündlichen oder schriftlichen Gutachtens
  6. Eventuelle Mediation und Begleitung während der Arbeiten

bei Gerichtsgutachten:

  1. Zusendung des Beweisbeschlusses des Gerichtes
  2. Prüfung der Thematik und Prüfung des Bestellungsgebietes
  3. Vereinbarung eines Ortstermines
  4. Durchführung eines Ortstermines
  5. Erstellung eines schriftlichen Gutachtens
  6. Versendung an das Gericht
  7. Eventuelle Befragungen im Gerichtstermin nach Ladung das sachverständigen Tischlers

Was kostet ein Sachverständigengutachten für das Tischlerhandwerk?

Die Kosten für ein Sachverständigengutachten für das Tischlerhandwerk richten sich, bei Gutachten für Fenster und Türen, Gutachten für das Treppenbauhandwerk, Gutachten für Innenausbauarbeiten jeweils nach dem Umfang des Schadens. In einem persönlichen Gespräch können wir die Kostenfrage gerne vorab besprechen. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu mir auf.

FAQ Fenster

Was kostet ein Gutachter für Fenster?

Entsprechend unterschiedlich hoch ist der Stundenlohn für eine Baugutachter:in. Dieser kann von 80 bis 250 Euro reichen. Hinzu kommen Fahrspesen sowie die Kosten für die Anfertigung eines schriftlichen Gutachtens (50 bis 80 Euro pro Seite).

Wann benötige ich ein Fenster-Gutachten?

Immer dann, wenn es Abweichungen in der Vorstellung des Kunden oder des Handwerkers gibt, ist es sinnvoll rechtzeitig vor dem Streitfall einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Tischlerhandwerk wie z,Bsp. Steffen Tremel zu befragen und zu beauftragen eine Mediation und Begleitung zu einem guten Ergebnis zu beauftragen das spart Ihnen Ärger, Zeit und Kosten

Wer kann ein Gutachten beauftragen?

Im Grunde kann das Jedermann der Ärger und Auseinandersetzungen vermeiden möchte oder einen entsprechenden Sachverstand eines fachlichen Experten benötigt

Werden Holz- und Holz-Alu-Fenster gleichermaßen geprüft?

Ja es erfolgt immer die gleiche Arbeitsweise wie folgend erklärt

Vorhandene Mängel und Schäden werden festgestellt und dokumentiert
Ursachen der Mängel und Schäden werden aufgeklärt
Mängelbeseitigungsmaßnahmen werden vorgeschlagen
Kosten der Mängelbeseitigungsmaßnahmen werden abgeschätzt
Ggf. werden Verantwortlichkeiten bestimmt

Wie schnell bekomme ich das Gutachten?

Das ist von der Komplexität und der Aufgabenstellung und auch den Bedingungen vor Ort abhängig eine Terminvereinbarung erfolgt zeitnah und ein Telefonat ist immer sofort möglich

Wird mein Gutachten vom Gericht akzeptiert?

Ja, als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden meine Gutachten anerkannt und ich erstelle neutrale Gutachten unabhängig, exakt und präzise.
Meine Arbeit wird von den Gerichten mittlerweile sehr geschätzt.

Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?

Hilfreich sind: Angebote/Rechnungen, Bauvertrag (falls vorhanden), Pläne/Stücklisten, Montageprotokolle (falls vorhanden) sowie aussagekräftige Fotos und eine kurze Beschreibung, seit wann die Probleme auftreten und ob bereits nachgebessert wurde.

FAQ Treppenbau

Welche Treppenarten werden begutachtet?

    • Eingestemmte Treppe
    • aufgesattelte Treppe
    • freitragende Treppe
    • Bolzentreppe
    • Blockstufentreppe
    • Faltwerktreppe
    • Geländer
    • Stufen auf Beton
    • Formen wie gerade Treppe
    • viertel gewendelte Treppe
    • halbgewendelte Treppe
    • Podesttreppe
    • Spindeltreppe
    • Rundwangentreppe
    • Geschlossene Treppe
    • Offene Treppe

Welche Mängel treten häufig auf?

Die neue Treppe wurde falsch eingebaut
Die Holztreppe knarrt beim Begehen
Stufen biegen sich durch oder sind lose
Treppenstufen sind unterschiedlich hoch

Ist die Beweissicherung möglich?

ja aber nur von einem öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen im Tischler- und Schreinerhandwerk gerichtlich verwertbar

Können private Bauherren Gutachten beauftragen?

Ja in jedem Fall
Es kann jeder einen öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen im Tischlerhandwerk beauftragen

Wie detailliert ist das Gutachten?

Sehr detailliert mit Ursachenforschung und Vorlage von Lösungsmöglichkeiten und Kostenermittlung

Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?

Hilfreich sind: Angebote/Rechnungen, Bauvertrag (falls vorhanden), Pläne/Stücklisten, Montageprotokolle (falls vorhanden) sowie aussagekräftige Fotos und eine kurze Beschreibung, seit wann die Probleme auftreten und ob bereits nachgebessert wurde

FAQ Innenausbau

Welche Holzarbeiten werden geprüft?

Eine Immobilie mit allem, was das Wohnen wohnenswert und Ihr Unternehmen wertvoller macht,
von der Eigentums­wohnung bis zum Mehr­familien­haus.
Von der Gastronomie bis zum Büro.
Für Sie begutachte und berate ich beim Innenausbau ebenso wie zu
Möbeln,
Laden­einrichtungen

Können Schäden nachträglich dokumentiert werden?

ja aber nur von einem öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen im Tischler- und Schreinerhandwerk sind diese gerichtlich verwertbar

Wer kann ein Gutachten beauftragen?

  • Gerichte,
  • Anwälte,
  • Versicherungen,
  • Unternehmen oder
  • private Bauherren

Sind die Gutachten gerichtlich verwertbar?

Ja, als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden meine Gutachten anerkannt und ich erstelle neutrale Gutachten unabhängig, exakt und präzise
Meine Arbeit wird von den Gerichten mittlerweile sehr geschätzt

Was kostet ein Gutachter für Möbel?

Die Kosten für einen Gutachter für Möbel variieren stark je nach Art, Umfang und Fachgebiet    und liegen oft bei Möbel und Innenausbau die Stundensätze zwischen 105 und 150 €. Die Kosten werden meist nach Zeit, Aufwand des zu bewertenden Objekts berechnet und müssen in der Regel vom Auftraggeber getragen werden.  

Wie lange dauert ein Gutachten?

Das ist von der Komplexität und der Aufgabenstellung und auch den Bedingungen vor Ort abhängig eine Terminvereinbarung erfolgt zeitnah und ein Telefonat ist immer sofort möglich

Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?

Hilfreich sind: Angebote/Rechnungen, Bauvertrag (falls vorhanden), Pläne/Stücklisten, Montageprotokolle (falls vorhanden) sowie aussagekräftige Fotos und eine kurze Beschreibung, seit wann die Probleme auftreten und ob bereits nachgebessert wurde

Wer zahlt den Gutachter bei Handwerkerpfusch?

Bei Streitigkeiten mit Handwerkern und bei Materialfehlern greifen die Auftraggeber vor Gericht häufig auf die Gutachten von Sachverständigen zurück. Nun musste der Bundesgerichtshof (30. April 2014 – VIII ZR 275/13) sich damit beschäftigten, wer in einem solchen Fall die Gutachterkosten trägt.

Welche Beweislast hat ein Handwerker bei einem Schaden?

Verursacht ein Handwerker einen Schaden, sollten Sie den Schaden umgehend dokumentieren, zum Beispiel per Foto oder Video. Im Zweifelsfall müssen Sie beweisen, dass der Handwerker tatsächlich den Schaden verursacht hat.

Jetzt Tischler - Gutachten anfordern – Steffen Tremel

Neutral, fachlich fundiert, gerichtlich verwertbar.

Warum sollte man einen öffentlich bestellten Sachverständigen wählen?

Nicht jeder Gutachter ist auch ein Sachverständiger. Sachverständige müssen öffentlich bestellt und vereidigt werden. Nur dadurch ist deren Unabhängigkeit gewährleistet. Als Sachverständige werden nur Fachleute mit besonderer Qualifikation berufen, die bei den einzelnen Handwerkskammern geprüft wird. Die Sachverständigen sind nicht nur als Gutachter tätig, sondern übernehmen auch vielfältige Beratungsaufgaben.

Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten den hohen Anforderungen gerecht wird.  Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität – in Deutschland ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt

Unabhängig und unparteiisch

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrale Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares unparteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keinesfalls alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.

Ständig auf dem Prüfstand, Weiterbildung

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern. Dies bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Gutachter, Berater und Schlichter

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten an, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht.

Vergütung

Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.

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Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten den hohen Anforderungen gerecht wird.  Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität – in Deutschland ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt

Unabhängig und unparteiisch

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrale Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares unparteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keinesfalls alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.

Ständig auf dem Prüfstand, Weiterbildung

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern. Dies bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Gutachter, Berater und Schlichter

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten an, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht.

Vergütung

Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.

Quelle: www.Tischler.de